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ab ins Meer

30. Mai 2004 (aktualisiert: 1.Juni 2004)

Wie war das mit den Versenkungen im Atlantik (in Ozeanen)?

Internationales Übereinkommen über die Hohe See
abgeschlossen in Genf am 29. April 1958
Datum des Inkrafttretens für die Schweiz 17. Juni 1966
. . .
Art. 25
1. Jeder Staat hat Massnahmen zu treffen, um die Verseuchung des Meeres durch die Versenkung radioaktiver Abfälle zu verhüten, wobei alle von den zuständigen internationalen Organisationen ausgearbeiteten Normen und Vorschriften zu berücksichtigen sind.

2. Alle Staaten haben mit den zuständigen internationalen Organisationen zusammenzuarbeiten, um Massnahmen zur Verhütung der Verseuchung des Meeres und des darüber befindlichen Luftraumes zu treffen, die aus jeder Verwendung radioaktiven Materials oder anderer schädigender Wirkstoffe herrühren.
. . .

Der Bundesrat (Schweiz) in der Antwort auf eine Kleine Anfrage OEHEN am 26. Juni 1972:
„Es trifft in keiner Weise zu, dass radioaktive Abfälle des Eidg. Instituts für Reaktorforschung in vorsätzlich undicht gebauten Behältern im Atlantik versenkt worden wären. (Fussnoten-Ziffer 2)Allerdings hat die Schweiz (d.h. das EIR) mit anderen europäischen Ländern an Versenkungen der OCDE teilgenommen. Leicht- und mittelradioaktive Abfälle, mit Beton oder Bitumen vermischt, sind in dichten Behältern verschlossen in 5000 Metern Tiefe deponiert worden. Diese Behälter haben ausserordentlich strengen Sicherheitsspezifikationen zu genügen. Die radioaktiven Abfälle gelangen in unzerstörter Verpackung auf den Meeresboden, und diese Art Beseitigung bleibt gefahrlos auch bei einer späteren Korrosion der Behälter und allmählicher Vermischung der Abfälle mit dem Wasser. Es ist dabei zu beachten, dass sich die Radioaktivität der Abfälle natürlicherweise laufend abbaut. Pläne für weitere derartige Versenkungsaktionen liegen noch nicht vor. . . .“

Als der Bundesrat das sagte, war, was er abstritt, in vollem Gang, der neueste Transport ins Meer unterwegs. Versenkungen mit Beteiligung der Schweiz erfolgen (u.W. mit Unterbrüchen 1970 und 1971) alljährlich seit 1968, sind auch für 1977 vorbereitet. -
[soweit meine Darstellung 1976 im Hokus Pokus; KK]

Abb.1) Seite III-2 (klein, zum Vergrössern clicken) Bildlegende:
Lage der Versenkungsstelle im Atlantik. Die Wassertiefe im Versenkungsgebiet beträgt durchschnittlich 4'400 m.

Über das Wann und Wieviel wusste ich damals nicht detailliert Bescheid. Nun hilft mir der 14. TÄTIGKEITSBERICHT DER ARBEITSGRUPPE DES BUNDES FÜR DIE NUKLEARE ENTSORGUNG oder AGNEB (im Bundesamt für Energiewirtschaft) vom April 1992 die Lücken ausfüllen.

Tabelle Seite III-4, einlinken; Bildlegende:

Aktivitäten in GBq
Datei \Aktivitäten in GBq–Test\   wie einfügen?
Tabellen-Überschrift:
Übersicht über die versenkten radioaktiven Abfälle der Schweiz

Die Schweiz hatte sich gegen internationale Einschränkungen hartnäckig gewehrt. Das wird spürbar beim Vergleichen des Internationalen Übereinkommens über die Hohe See von 1958 mit der London Convention von 1972. Aus dem „Verhüten“ war mit langwierig ausgehandelten Ausnahme-Regeln eine gummiartige Übereinkunft geworden. Zwar soll ... verhindert werden, und Versenkungsaktionen nur aufgrund eines festgelegten Verfahrens und unter Kontrolle zur Durchführung kommen. Die Abschnitte 2 und 3 der AGNEB-Dokumentation, Seiten III-3 und III-4, illustrieren den Hergang (s. unten). Die Schweiz musste einlenken und „mitmachen“. Die Tabelle der AGNEB zeigt, dass die Versenkungen nicht etwa dem Sinn des Übereinkommens entsprechend abnahmen und aufhörten, sondern im Gegenteil erst recht anschwollen. Die Versenkungsmengen nahmen in den Jahren 1969 bis 1982 auf Vielfache der anfänglichen zu, von 12 617 Giga Becquerel 1969 auf 1 903 960 GBq 1980 (160-fach!). Erst dann flauten sie ab auf 646 808 GBq im letzten Versenkjahr 1982.

Eine ethische Komponente kann ich in diesem Hergang nicht ausmachen.

AGNEB-Dokumentation III-3 und III-4:
2. Beteiligung der Schweiz an den Versenkungsaktionen
Während 1969 die schweizerischen Abfälle ausschliesslich aus dem Betrieb des EIR stammten . .
. . kann man das scannen?

3. Die Anforderungen der „Londoner Konvention“ von 1972
Am 30.August 1975 . . . . . kann man das scannen?

es fehlen die Fussnoten 1 und 2:   ( pdf hier schon verlinkt ! !)
1
KK im „HOKUS POKUS“ 1976, Seiten 44-48: 2.3.1. Die Versenkung im Meer   HokusPokus   ( pdf 4,1 MB ! 100 Seiten )
2
Diese „Behauptung“ hatte Nationalrat Valentin OEHEN von mir aufgegriffen. Seite 45 im Hokus Pokus berichtige ich die unzutreffende Entgegnung des Bundesrates.