| 06.3094 - Motion.
Fluoridiertes Kochsalz darf nicht Zwangs-Medikation
werden
Texte français
Testo italiano
Eingereicht von Müller Geri
Einreichungsdatum 23.03.2006
Eingereicht im Nationalrat
Stand der Beratung Im Plenum noch nicht behandelt
Eingereichter Text
Der Bundesrat widersetze sich der Fluor- und Jodkommission
(der SAMW unterstellt) zur verordneten Einführung von fluoridiertem
Speisesalz (genannt Sacksalz) in die Lebensmittel.
Begründung
Noch kann das Volk heute wählen, ob es in seinem Haushalt Kochsalz
mit Fluorzusatz (grün bedrucktes Paket) oder ohne Fluorzusatz
(blau bedruckt) kaufen will. Das ist dann vorbei, wenn das Begehren
der Fluorid-Befürworter gesetzlich verordnet wird.
Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW
unterstützt die Forderung des ZZMK (Zentrum für Zahn-, Mund-
und Kieferheilkunde der Universität Zürich; em. Prof. Thomas
Marthaler et al.), nach der fluoridiertes Speisesalz generell für
die Lebensmittel-Verarbeitung obligatorisch zu erklären sei.
"Ein erhöhter Kariesschutz ist daher
nur durch die Verwendung des fluoridierten Salzes im öffentlichen
Bereich zu erreichen. Grossküchen von Schulen, Spitälern
und Heimen, aber auch Restaurants könnten ohne Mehrpreis auf
das jodierte und fluoridierte Speisesalz umstellen, wie es die Fluor-Jodkommission
der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften empfiehlt."
(ZZMK) Kritisiert von Konradin Kreuzer, siehe www.nux.ch "Forum
für verantwortbare Anwendung der Wissenschaft".
1 Milligramm Fluor pro Tag, die von der Zahnärzteschaft für
den täglichen Konsum empfohlene Dosis, entspricht der ZYMA-Fluor-Tablette
und ist ein rezeptpflichtiges Medikament. "An
der Rezepturpflicht für Fluormedikamente ist strikte festzuhalten."
Dr. med. dent. H. Schmid, Vorsteher der Schulzahnklinik Zürich-Unterstrass,
an der Sanitätsdirektorenkonferenz vom 26. November 1952 zuhanden
des Basler Grossen Rates.
Die IKS (Interkantonale Kontrollstelle) hatte 1974 ZYMA-Fluor von
der Rezeptpflicht befreit, tat dies aber vorschriftswidrig ohne jede
Prüfung kritischer Belege. Das bedeutet: 1 Milligramm Fluor (in
Fluoridform) täglich ist rechtens immer noch ein rezeptpflichtiges
Medikament, gleichgültig ob als Tablette, ob im Trinkwasser oder
im Kochsalz eingenommen.
Die Gesundheits- und Sozialkommission Basel-Stadt hatte in der Empfehlung
zur Aufhebung der Trinkwasser-Fluoridierung festgehalten, dass auch
nach 40-jähriger Zwangsmedikation eine karies-prophylaktische
Wirksamkeit nicht hatte bewiesen werden können. Damit wird die
gängige Behauptung entwertet, Fluor sei ein lebenswichtiges Spurenelement.
Karies ist keine Fluormangel-Krankheit.
Die Schädlichkeit solch angeblicher Prophylaxe anderseits ist
vielfach bewiesen. Insbesondere ist die Fluorose (im Graubereich,
wo sie röntgenologisch noch nicht erkennbar ist) eine in der
Medizin vernachlässigte Diagnose. Die immer häufiger auftretenden
Zahnflecken (Mottled Enamel) sind nicht blosse Schönheitsflecken.
Die Zähne sind die einzig sichtbaren Teile des Skeletts. Die
Flecken zeigen an, dass das Skelett generell mit Fluor überladen
ist. Das heisst Knochen-Fluorose, bedeutet vorzeitige Alterung der
Gewebe, besonders bedenklich, wo schon Kinder dieser Überbelastung
ausgesetzt sind.
Soll nun die in Basel beendete Zwangs-Medikation via TWF durch eine
neue Zwangs-Medikation via Kochsalz abgelöst werden und jetzt
in der ganzen Schweiz?
Medikamente gehören nicht in die Lebensmittel. Sie haben in Brot,
Käse, Wurst und Suppen keinen Platz!
Amtliches Bulletin - die Wortprotokolle
Zuständig Departement des Innern (EDI)
Mitunterzeichnende Aeschbacher Ruedi - Daguet André - Dormond
Béguelin Marlyse - Freysinger Oskar - Frösch Therese -
Garbani Valérie - Günter Paul - Gyr-Steiner Josy - Hollenstein
Pia - John-Calame Francine - Lang Josef - Marti Werner - Marty Kälin
Barbara - Menétrey-Savary Anne-Catherine - Recordon Luc - Rossini
Stéphane - Schelbert Louis - Sommaruga Carlo - Teuscher Franziska
- Vanek Pierre - Vischer Daniel - Wyss Ursula - Zisyadis Josef (23)
Deskriptoren Salz; Lebensmittelzusatzstoff; Fluor; Ernährung;
Medikament;
Zahnmedizin; Gesundheitsüberwachung;
2841;
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Antwort des Bundesrates vom 24.05.2006
In der Schweiz darf dem Speisesalz seit über
50 Jahren Fluor beigegeben werden. Der Grund hierfür liegt in
der dadurch zu erreichenden Kariesprophylaxe. Das Schweizer Modell
haben verschiedene andere Länder übernommen (z. B. Spanien
1983, Frankreich 1986, Deutschland 1991, Österreich 1995). Heute
ist die freiwillige Anreicherung von Speisesalz mit Fluorid eine allgemein
akzeptierte Form einer wirkungsvollen Kariesprophylaxe.
Für den Bundesrat ist die Wahlmöglichkeit, fluorfreies oder
fluoridiertes Kochsalz zu verwenden, wichtig. Diese Wahlmöglichkeit
soll weiterhin bestehen bleiben. Das angereicherte Kochsalz muss entsprechend
gekennzeichnet werden (Art. 6 Abs. 4 der Verordnung über den
Zusatz von essenziellen oder physiologisch nützlichen Stoffen
zu Lebensmitteln; SR 817.022.32). Der
Bundesrat beabsichtigt jedoch nicht, eine Verpflichtung zur Fluoridierung
von Speisesalz einzuführen.
[Wir werden den Bundesrat bei diesem letzten Satz
behaften müssen. (KK)]
Erklärung des Bundesrates vom 24.05.2006
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
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