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Motion im Nationalrat gegen Fluor-Zwang mit Kochsalz

März 2006 (aktualisiert am 15. April 2006)

06.3094 - Motion.
Fluoridiertes Kochsalz darf nicht Zwangs-Medikation werden
Texte français
Testo italiano

Eingereicht von Müller Geri
Einreichungsdatum 23.03.2006
Eingereicht im Nationalrat
Stand der Beratung Im Plenum noch nicht behandelt

Eingereichter Text
Der Bundesrat widersetze sich der Fluor- und Jodkommission (der SAMW unterstellt) zur verordneten Einführung von fluoridiertem Speisesalz (genannt Sacksalz) in die Lebensmittel.

Begründung
Noch kann das Volk heute wählen, ob es in seinem Haushalt Kochsalz mit Fluorzusatz (grün bedrucktes Paket) oder ohne Fluorzusatz (blau bedruckt) kaufen will. Das ist dann vorbei, wenn das Begehren der Fluorid-Befürworter gesetzlich verordnet wird.
Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW unterstützt die Forderung des ZZMK (Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Universität Zürich; em. Prof. Thomas Marthaler et al.), nach der fluoridiertes Speisesalz generell für die Lebensmittel-Verarbeitung obligatorisch zu erklären sei.
"Ein erhöhter Kariesschutz ist daher nur durch die Verwendung des fluoridierten Salzes im öffentlichen Bereich zu erreichen. Grossküchen von Schulen, Spitälern und Heimen, aber auch Restaurants könnten ohne Mehrpreis auf das jodierte und fluoridierte Speisesalz umstellen, wie es die Fluor-Jodkommission der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften empfiehlt." (ZZMK) Kritisiert von Konradin Kreuzer, siehe www.nux.ch "Forum für verantwortbare Anwendung der Wissenschaft".
1 Milligramm Fluor pro Tag, die von der Zahnärzteschaft für den täglichen Konsum empfohlene Dosis, entspricht der ZYMA-Fluor-Tablette und ist ein rezeptpflichtiges Medikament. "An der Rezepturpflicht für Fluormedikamente ist strikte festzuhalten." Dr. med. dent. H. Schmid, Vorsteher der Schulzahnklinik Zürich-Unterstrass, an der Sanitätsdirektorenkonferenz vom 26. November 1952 zuhanden des Basler Grossen Rates.
Die IKS (Interkantonale Kontrollstelle) hatte 1974 ZYMA-Fluor von der Rezeptpflicht befreit, tat dies aber vorschriftswidrig ohne jede Prüfung kritischer Belege. Das bedeutet: 1 Milligramm Fluor (in Fluoridform) täglich ist rechtens immer noch ein rezeptpflichtiges Medikament, gleichgültig ob als Tablette, ob im Trinkwasser oder im Kochsalz eingenommen.
Die Gesundheits- und Sozialkommission Basel-Stadt hatte in der Empfehlung zur Aufhebung der Trinkwasser-Fluoridierung festgehalten, dass auch nach 40-jähriger Zwangsmedikation eine karies-prophylaktische Wirksamkeit nicht hatte bewiesen werden können. Damit wird die gängige Behauptung entwertet, Fluor sei ein lebenswichtiges Spurenelement. Karies ist keine Fluormangel-Krankheit.
Die Schädlichkeit solch angeblicher Prophylaxe anderseits ist vielfach bewiesen. Insbesondere ist die Fluorose (im Graubereich, wo sie röntgenologisch noch nicht erkennbar ist) eine in der Medizin vernachlässigte Diagnose. Die immer häufiger auftretenden Zahnflecken (Mottled Enamel) sind nicht blosse Schönheitsflecken. Die Zähne sind die einzig sichtbaren Teile des Skeletts. Die Flecken zeigen an, dass das Skelett generell mit Fluor überladen ist. Das heisst Knochen-Fluorose, bedeutet vorzeitige Alterung der Gewebe, besonders bedenklich, wo schon Kinder dieser Überbelastung ausgesetzt sind.
Soll nun die in Basel beendete Zwangs-Medikation via TWF durch eine neue Zwangs-Medikation via Kochsalz abgelöst werden und jetzt in der ganzen Schweiz?
Medikamente gehören nicht in die Lebensmittel. Sie haben in Brot, Käse, Wurst und Suppen keinen Platz!


Amtliches Bulletin - die Wortprotokolle

Zuständig Departement des Innern (EDI)

Mitunterzeichnende Aeschbacher Ruedi - Daguet André - Dormond Béguelin Marlyse - Freysinger Oskar - Frösch Therese - Garbani Valérie - Günter Paul - Gyr-Steiner Josy - Hollenstein Pia - John-Calame Francine - Lang Josef - Marti Werner - Marty Kälin Barbara - Menétrey-Savary Anne-Catherine - Recordon Luc - Rossini Stéphane - Schelbert Louis - Sommaruga Carlo - Teuscher Franziska - Vanek Pierre - Vischer Daniel - Wyss Ursula - Zisyadis Josef (23)

Deskriptoren Salz; Lebensmittelzusatzstoff; Fluor; Ernährung; Medikament;
Zahnmedizin; Gesundheitsüberwachung;
2841;
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Antwort des Bundesrates vom 24.05.2006

In der Schweiz darf dem Speisesalz seit über 50 Jahren Fluor beigegeben werden. Der Grund hierfür liegt in der dadurch zu erreichenden Kariesprophylaxe. Das Schweizer Modell haben verschiedene andere Länder übernommen (z. B. Spanien 1983, Frankreich 1986, Deutschland 1991, Österreich 1995). Heute ist die freiwillige Anreicherung von Speisesalz mit Fluorid eine allgemein akzeptierte Form einer wirkungsvollen Kariesprophylaxe.
Für den Bundesrat ist die Wahlmöglichkeit, fluorfreies oder fluoridiertes Kochsalz zu verwenden, wichtig. Diese Wahlmöglichkeit soll weiterhin bestehen bleiben. Das angereicherte Kochsalz muss entsprechend gekennzeichnet werden (Art. 6 Abs. 4 der Verordnung über den Zusatz von essenziellen oder physiologisch nützlichen Stoffen zu Lebensmitteln; SR 817.022.32).
Der Bundesrat beabsichtigt jedoch nicht, eine Verpflichtung zur Fluoridierung von Speisesalz einzuführen.

[Wir werden den Bundesrat bei diesem letzten Satz behaften müssen. (KK)]

Erklärung des Bundesrates vom 24.05.2006
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.