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Anwendung der Wissenschaft gegründet
1973
Telefon 061 731 2272 konradin.kreuzer@nux.ch 4112-Flüh, 4.
April 2003
Anmerkungen zum Bericht der Gesundheits-
und Sozial-Kommission GSK vom 26. Februar 2003 an den Grossen Rat
über den Anzug Brigger von 1997 zur Trinkwasserfluoridierung
von Konradin Kreuzer
ad 1)
Im Anzug Brigger vom 12. Juni 1997 heisst es u.a.
„Die Gegenseite bringt sogar hervor, dass
die Fluoridierung gesundheitsschädigend ist.“
Die „Gegenseite“ hat für gesundheitsschädigende
Auswirkungen eine Fülle von Argumenten und Beweisen, die die
Kommission nicht interessiert haben.
„Nur aufgrund einer unabhängigen Untersuchung
ist es möglich, einen Entscheid für oder gegen die Fluoridierung
zu treffen. . . . Zu diesem Zweck sind die nötigen Untersuchungen
z. B. in Form von Hearings mit Fachleuten durchzuführen.“
Nie hat in der Basler Verwaltung eine unabhängige Untersuchung
stattgefunden, mit einer gewichtigen Ausnahme: Das
Gesundheitsamt hatte im Auftrag des Regierungsrates 1974
als Ergebnis einer Fachliteratur-Sichtung berichtet, es
sei kein Beweis für eine prophylaktische Wirkung der TWF noch
für deren Unschädlichkeit zu erbringen. Dieser
Bericht ist zuhanden des Grossen Rates inhaltlich in sein eigentliches
Gegenteil umgemodelt worden (No 3745/1975).
Die GSK regte in îhrem Bericht vom 3. Februar 1999 an, „Vergleichsuntersuchungen
über die Wirksamkeit der Basler Kariesprophylaxe mit vergleichbaren
Gebieten ohne TWF durchzuführen.“
Es ist uns unerfindlich, wie man auf die Idee kommen kann, die TWF
Basel mit einer vergleichbaren Region mit Basisfluoridierung prüfen
zu wollen.
Vergleiche von Gegenden mit und ohne TWF sind längst vorhanden,
der meines Wpssems schönste ist der Vergleich von Basel (mit
TWF) mit der etwa gleich grossen Stadt Graz (seit Jahren ohne kollektive
Fluoridierung). Die beiden Verlaufskurven sind fast deckungsgleich,
was besagt, dass eine Fluoridierung auf die Häufigkeit von kariösen
Zahnschäden keinen Einfluss hat.
Der Makel dieses Vergleichs liegt darin, dass er von Rudolf Ziegelbecker
gezeigt wird, dem wohl bestgehassten Kritiker in Europa, der im GSK-Bericht
mit keinem Wort namentlich genannt wird, obwohl er mit mir eingeladen
war zu einem der geforderten Hearings, das aber im GSK-Bericht verschwiegen
wird. Der Kommissionspräsident vermerkt nur, er habe mit mir,
KK, „Kontakt aufgenommen“.
Am Ende des Berichts ist ein 3-seitiger Text von Rudolf Ziegelbecker
vom Juni 1998 ohne Kommentar angehängt. Wir hatten der Kommission
sehr umfangreiche Dokumentation, auch ganz neuen Datums unterbreitet,
teils am Hearing vom 23. September 1998 zur (auch dort ganz einseitigen)
„Diskussion“ gestellt. Es ist ein Affront und peinliche
Ungehörigkeit, wenn wir in GSK 5.2. als „Die Gegner“
abgefertigt werden, ohne Namen- oder Quellennennung, und ohne ein
einziges Wort zur Sache der Beiträge..
ad 2.1
„Rechtlich ist die TWF im Kanton Basel-Stadt
ausreichend abgestützt.“
In seinem Gutachten von 1976 zuhanden des Regieirungsrates
stellt Dr. iur. Martin SCHUBARTH fest, der TWF fehle in beiden Kantonen,
BS und BL, die rechtliche Grundlage. Das Gutachten ist damals stillschweigend
verschwunden, es sei heute „nicht öffentlich“, antwortet
die Staatskanzlei auf meine kürzliche Rückfrage. Niemand
hat offiziell zum Gutachten je Stellung genommen.
ad 3.
Seltsam, dass „Basisfluoridierung“ genannt wird, wenn
oral verabreicht wird, „Individualfluoridierung“ die Anwendung
über Zahnpasta, Zahnspüllösung oder Zahngelèe
bezeichnet. Auf welche Seite gehört die Tablettenfluoridierung?
Die „flächendeckende Fluoridierung
über das Sack- oder Bäckersalz“ und das Salz
der Nahrungsmittelindustrie ist eine skandalöse Zwangsmassnahme,
praktisch ebenso unausweichlich wie die TWF.
ad 4.
Auf die Vergleichsuntersuchung TWF zu Basisfluoridierung haben wir
unter 1. geantwortet.
„ . . neben der Basisfluoridierung . .
sind das u.a. die Art und Menge des Zuckerkonsums, die Ernährung
allgemein, die Zahn- und Mundhygiene, regelmässige Zahnarztkontrollen
sowie Aufklärungskampagnen der Schulzahnpflege.“ -
Es ist charakteristisch für die Fluor-Dogmatiker, dass die Hauptfaktoren
„neben“ die Fluorphorie gesetzt werden. Für sie sind
sie nebensächliches Beiwerk.
„Schweizer Kinder, die seit ihrer Geburt
oder seit ihrem ersten Lebensjahr fluoridiertes Trinkwasser zu sich
nehmen, weisen keinen besseren Kariesindex auf als die Schweizer Kinder,
die erst später in den Einflussbereich der TWF kommen.“
Der zwingende Schluss daraus wäre doch, dass die TWF prophylaktisch
nicht wirkt!
ad 5.
Hier wird vom Direktor der öffentlichen Zahnkliniken, Dr. WIEHL
eine sehr gefährliche „semikollektive“ Massnahme
gefordert, „ .. um aber den Qualitätsstandard
der Zahnprophylaxe halten zu können“,
entweder „jährlich sechsmalige Ausgabe
von Fluor-Spüllösungen an Schulkinder“,
oder „ein sechsmaliges Einbürsten
von Fluor-Gelée“.
nach dem verdrehten Motto und Werbeslogan: „Fluor härtet
den Zahn“.
Prof. Dr. H. R. MÜHLEMANN, der Lehrer
u.a. von Thomas MARTHALER, hatte (SMfZ 77, 238, 1967) über „das
physikalische, chemische und mikromorphologische Verhalten von Schmelz
nach Behandlung mit anorganischen und Aminfluoriden“
geschrieben.
[ Zyma-Blaes AG München fasst die Befunde von MÜHLEMANN
et al zusammen ]: >>
„Fluoridierungslösungen, wie sie
zur kariesprophylaktischen Lokalapplikation empfohlen werden, erweichen
den Schmelz. Durch eine chemische Reaktion des Schmelzapatits mit
diesen hochkonzentrierten Fluoridlösungen (10 000 bis 25 000
ppm F) wird die Schmelzoberfläche mikroskopisch angeätzt,
entkalkt, erweicht …
Obwohl die Kariesprophylaxe mit jährlich ein- bis zweimal erfolgenden
Lokalapplikationen von Fluoridierungslösungen klinisch wirksam
ist, kann nicht übersehen werden, dass sie über den Weg
einer destruktiven Erweichung der Schmelzoberfläche erkauft wird.“
Ich warne: Statt der ein- bis zweimaligen, statt der von WIEHL geforderten
jährlich 6-maligen Spülung oder Bürstung werden in
Basler Haushalten diese Mittel auf Etiketten und Packungsprospekten
der Fabrikanten oft täglich, sogar drei mal täglich empfohlen.
Damit ist auch orale Fluoridaufnahme unvermeidlich, insgesamt eine
hoch-gefährliche, hochtoxische Aktion (Beispiele ACT, elmex,
odol, etc).
Auf diese Art werden die Zähne zuerst zerstört, darauf soll
mit dem gleichen Fluoridbrei ein angeblich widerstandsfähigerer
Zahnschmelz aufgebaut werden. Das hat mit Prophylaxe nichts mehr zu
tun, sondern wäre ein jämmerlicher quasi-therapeutischer
Eingriff. Aus Unkenntnis, uninformiert, machen viele Eltern mit und
lassen zu, dass die Zähne ihrer Kinder brutal denaturiert werden.
ad 5.2
Diese neun Zeilen zeigen unmissverständlich, dass die Kommission
für kritische Argumente keine Spur Interesse zeigte und keines
der ihnen vorgelegten Beweisstücke ernsthaft zur Kenntnis nehmen
wollte. Es ist ein Unding, einen einzelnen Satz „der Gegner“
ohne Namen und Quelle herauszureissen.
Die GSK sei eine politische Kommission, keine Fachkommission, sagte
mir ihr Präsident. Wozu ist sie gut, wenn sie sich für die
gefährdete Gesundheit und für die mit der Fluoromanie verbundenen
sozialen Eingriffe überhaupt nicht kümmert, sondern allein
einen politisch bequemen Ausweg geht, um nicht „mit einem Sonderzüglein“
Anstoss zu erregen?
ad 7
Fluoridiertes Tafelsalz, Sack- und Bäckersalz sind eine eidgenössische
und in vielen anderen Ländern verordnete Überschüttung
der Menschen mit einem prophylaktisch unwirksamen Zell- und Enzymgift.
Leider werden wir uns auch damit noch länger befassen müssen.
Dem Bericht ist der Grossratsbeschluss vom 9. April 1959 beigelegt,
von dem die Auflage 3. nicht erfüllt ist:
Es ist nie eine wissenschaftliche Auswertung gemacht
worden, die diesen Namen verdient. Alle seitherigen Vorgänge,
„Erhebungen“ und Entschlüsse haben die kritischen
Einwände billig abgetan oder von Anfang an unterdrückt.
Das verhängnisvollste Beispiel ist der erschwindelte und im wesentlichen
gefälschte Erfolgsbericht des damaligen Direktors der Schulzahnklinik,
Dr. Max GUTHERZ, dessen Fehlstellungen nie überprüft, geschweige
denn korrigiert wurden.
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