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Fragestunde im Nationalrat. "Zusatzfragen" können
Klippen sein.
Hier ein Beispiel zur Rolle von Wirtschaftsinteressen in öffentlicher
Gesundheit;
aus dem amtlichen Bulletin mit Kommentar von Konradin Kreuzer
Cuche et Couche
Nationalrat Fernand CUCHE fragte am 11.6.01
(01.5059) zu einem Rundschreiben des Bundesamtes für Veterinärwesen
über die häufigsten Anzeichen und Symptome der Rinderseuche
BSE, mit Andeutungen über allfällige Strafbarkeit von Rindviehhaltern
und über Widersprüche in Bewilligungen des gleichen Bundesamtes.
"Ist der Bund bereit,
ein Rundschreiben an alle Rindviehhalter zu senden, in dem er zugibt,
nicht alle Massnahmen im richtigen Moment ergriffen zu haben, und
dafür auch die Gründe angibt?"
In seiner Antwort betont der zuständige Bundesrat
Pascal COUCHEPIN (Volkswirtschafts-Minister), dass dank der
gezielten und wirksamen getroffenen Massnahmen die Schweiz relativ
gut dastehe, und er schloss:
"La circulaire que M. Cuche propose d'envoyer
à tous les détenteurs de bétail bovin est superflue,
puisque les mesures prises par la Confédération ont
toujours été conformes aux derniers résultats
de la recherche scientifique."
Fernand CUCHE (Verts, NE):
" ... Je pose une question complémentaire:
est-ce-que, derrière les arguments que vous évoquez,
vous n'avez pas voulu sauvegarder, pendant un certain nombre d'années,
les intérêts des moulins et des fournisseurs de denrées
alimentaires pour le bétail bovin?"
COUCHEPIN Pascal, conseiller fédéral:
"Je ne peux pas parler pour la période
pendant laquelle je n'étais pas à la tête de ce
département, dont dépend l'Office fédéral
de l'agriculture, et je n'ai d'ailleurs pas beaucoup de doutes que
la réponse aurait été la même que celle
que je vais vous donner dans un instant. Jamais, au grand jamais,
lorsqu'il s'est agi de santé animal ou de santé humaine,
nous n'avons laissé entrer dans notre décision des considérations
bassement mercantiles, en vue de protéger des intérêts
matériels. La priorité absolue a toujours été
donnée aux décisions favorables à la protection
de la santé animale ou humaine. Jamais, jamais des intérêts
mercantils ne sont entrés en jeu et ont contrebalancé
des intérêts de santé publique."
Vier mal "jamais", auf deutsch:
nie - nie - nie - nie hätten rein materielle Interessen in unsere
Entscheidungen der öffentlichen Gesundheit hereingespielt, etwa
um materielle Interessen zu schützen. Die absolute Priorität
lag immer auf der Seite des Schutzes von Gesundheit der Tiere und
der Menschen. –
Da hat Herr COUCHEPIN das Maul etwas gar voll genommen. Erinnerungen
nicht nur an einzelne Vorfälle, sondern an eigentliche Gewohnheiten
in schweizerischen Amtsstuben, werden wach. Die Politik überhaupt
- nicht nur die schweizerische oder die des Volkswirtschafts-Departements,
wägt generell ab zwischen Anliegen von Naturschutz / Ökologie
/ Gesundheit / Nachhaltigkeit... einerseits und Kosten und wirtschaftlichem
Nutzen anderseits.
Die Bindung der Hochschulen an wirtschaftliche Interessen wird massiv
verstärkt. Das ist Wirtschaftspolitik auf Kosten des Sektors
Bildung. Die Motive sind "intérêts
mercantils", gefördert vom Bund. Im erst kürzlich
ergänzten Universitätsrat Basel zum Beispiel sind 6 der
9 Mitglieder Wirtschaftsvertreter (u.a. Staatssekretär BLANKART,
ehemals Direktor des Bundesamts für Aussenwirtschaft und Delegierter
für Handelsverträge; einige sind Verwaltungsräte oder
ehemalige Kaderleute der Privatwirtschaft).
Viele grosse Projekte sind und werden überwiegend wirtschaftlichen
Interessen untergeordnet. Ich nenne hier nur zwei von vielen Beispielen,
die wir kritisch bearbeitet haben: Das eine: als in den 70er Jahren
die Notfallschutz-Zönchen rund um die Atomkraftwerke errechnet
und in Kraft gesetzt wurden. Aus Kostengründen wurden sie um
den Bedrohungsfaktor 10 verkleinert. Der Schwindel ist trotz vielfacher
Einwendungen heute noch nicht zugegeben, geschweige denn korrigiert
worden. Der damalige üble Trick ist in der nux (Nr.2, März
1980; laufende Nummer 11) genauer beschrieben worden.
Peter COURVOISIER, Physiker, Chef der Sektion
für Sicherheitsfragen von Atomanlagen SSA (der 70er Jahre) und
Direktor der daraus erweiterten Abteilung für die Sicherheit
der Kernanlagen ASK (heute HSK oder Hauptabteilung ..) hatte mehrmals
öffentlich versichert, dass Kosten in seinen Konzepten für
die Sicherheit der Bevölkerung keine Rolle spielen. Dazu wurden
die Kostenberechnungen entsprechend angepasst. Beispiel:
ASK, 5303 Würenlingen, 18.Januar 1980; gez. P. Couvoisier: [
gekürzt *]
Abschätzung der
Kosten eines schweren KKW-Unfalls
Um den Stellenwert von Unfallfolgen bei AKW zu charakterisieren,
wird ein sehr schwerer hypothetischer Unfall in einem AKW mit 1 Mio
kW (1000 MW) Leistung im Schweizer Mittelland betrachtet, der nach
dem gegenwärtigen Stand des Wissens das mögliche Spektrum
der Folgen eines solchen Unfalles nach aussen stellvertretend gut
wiedergibt und der durch eine Eintrittswahrscheinlichkeit zwischen
1 : 1'000'000 und 1 : 10'000'000 pro Jahr charakterisiert ist.
Es sind hier einige Arten von Schäden zu untersuchen, die sich
primär in Schäden an Leib und Leben sowie Sachschäden
unterteilen lassen.
Schäden an Leib und Leben
Es könnte eine Anzahl von Akut-Strahlenerkrankungen auftreten,
deren Höhe von der rechtzeitigen Erteilung und der Befolgung
der Anweisungen an die Bevölkerung stark abhängig wäre.
Diese Anzahl könnte 500 erreichen. Nach einer kürzlichen
Studie über Verkehrsunfall-Folgekosten (Versorgerschaden) ist
mit Fr. 365' 000 pro Verkehrstoten im Durchschnitt zu rechnen, welche
Zahl auch hier zutreffen dürfte. Dies ergibt Gesamtkosten von
rund 180 Mio Fr.
Aus den gleichen Gründen könnten kurzzeitige Invaliditäten
bei einer Gruppe der Bevölkerung und eventuell der öffentlichen
Dienste entstehen, die etwa gleich gross wären wie die unter
1 genannte Anzahl von Betroffenen. Setzt man die Kosten für ihre
Behandlung und Rehabilitation gleich hoch an wie bei 1 für den
Versorgerschaden, was wohl pessimistisch ist, so ist hier erneut ein
Betrag von 180 Mio FR. zu erwarten.
Spätschäden infolge Krebserzeugung könnten die Grössenordnung
10'000 Fälle erreichen. Die ersten Fälle mit tödlichem
Ausgang würden sich nach einigen Jahren manifestieren, die letzten
wären nach 30 bis 40 Jahren zu erwarten. Während dieser
Zeit ereignen sich in der betroffenen Bevölkerung etwa 120'000
Spontanfälle von tödlichen Krebserkrankungen, deren Ursache
nichts mit der Bestrahlung durch den Betrieb des den Unfall verursachenden
KKW zu tun haben. Durch den Unfall würden also die tödlichen
Krebserkrankungen in der betroffenen Bevölkerung um etwa 7 %
erhöht werden. Auch wenn die Anzahl der Fälle höher
liegt als bei den Akut-Todesfällen, ist der Eintritt zeitlich
stark zu höherem Lebensalter der Betroffenen verschoben, so dass
die Kosten geringer sein werden als bei 1. Sie werden deshalb hier
vernachlässigt.
Die Anzahl der Erbschäden in allen Generationen von Nachkommen
der durch den Unfall bestrahlten Bevölkerung könnte den
Wert von 10'000 erreichen. , wovon etwa die Hälfte in den ersten
beiden Nachfolge-Generationen (Kinder und Enkel) auftreten würde.
Relativ zur Spontanrate gleichartiger Erbschäden ergäbe
sich daraus eine Erhöhung um etwa 2 %. Nachdem diese Schäden
im Einzelfall kaum kausal auf den KKW-Unfall zurückgeführt
werden könnten und sie sich zudem über eine sehr lange Zeit
erstrecken, soll auf die Abschätzung von Kosten verzichtet werden.
B. Sachschäden
1. Als Folge der Geländeverstrahlung könnte ein Gebiet von
rund 30 km2 so stark betroffen sein, dass es für lange Zeit aufgegeben
werden muss. Es dürfte - - - usw. Die Verlustkosten des Gebietes
werden mit etwa 2'000 Mio Fr. veranschlagt. Dazu wäre weiteres
zu sagen, - - - .
* Der ungekürzte Bericht
ist in der nux-Nummer 27 / Februar 1983 gedruckt. Ich habe jener nux
die Überschritft "Folgekosten - 10 000 Wegwerf-Tote
und 10 000 Wegwerf-Krüppel" gegeben.
Der Trend ist deutlich:
Die Tatsache, dass sich der Wirtschaftsstandort
Schweiz im internationalen Wettbewerb nur behaupten kann, wenn es
auch in Zukunft gelingt, innovative und konkurrenzfähige Arbeitsplätze
anzubieten, hat den Ausschlag für die Schaffung des neuen Kompetenzzentrums
gegeben.
aus "SECO in Kürze" seco.admin.ch am 2.9.01.
"Das Ressort 'Export-/Standortpromotion'
(ehemals: Exportförderung und Standortmarketing Standort: Schweiz)
besteht seit dem 1. April 2001. Damit bündeln wir wichtige Instrumente
des Bundes zur Förderung unserer Wirtschaft in internationalen
Geschäftsbeziehungen. . . ".
Konradin Kreuzer
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