| Blei im Benzin –
Blei aus dem Benzin – Blei in der Umwelt – Blei in den
Hirnen
- das nimmt kein Ende
In der nux Nr. 76/77 vom Februar 1992 hatte ich meine Berichte „Bleibt
Blei im Benzin?“ I und II von 1971 und 1972 zuhanden der eidgenössischen
Behörden rekapituliert und (Seite 9) wie folgt zusammengefasst:
Was wäre geschehen, wenn … ?
Wie viel weniger Blei wäre in den vergangenen
Jahrzehnten in die Umwelt verpufft worden,
wenn die Bleibenzin/Lufthygiene-Kommission dem auftraggebenden
Bundesrat den einzigen halbwegs brauchbaren Befund der Blutblei-Studie
gemeldet, statt unterdrückt hätte, nämlich (aus Bild
3) eine Zunahme von Blei im Blut in 10 Jahren um 139 % (d.h. auf 239
%) bei Büroangestellten und von 69 % (d.h. auf 169 %) bei Garagearbeitern,
wie ich es in Bild 7 (unten) zeichne und mit Angaben der gleichen
Autorenschaft ergänze. ?
wenn der Bundesrat und die zuständigen
Behörden die kritischen Berichte (Kreuzer 1971 und 1972 und andere)
über die Manipulationen zur Kenntnis genommen und daraus Konsequenzen
gezogen , zum Beispiel das Blei viel schneller wieder verboten hätten?
Auto- und Erdölgewerbe hätten nachgewiesenermassen schon
damals viel schneller auf bleifrei umstellen können (AGU-Bleibericht
1971). ?
wenn der Präsident der Bleibenzin/Lufthygiene-Kommission,
Prof. Dr. med. Dieter HÖGGER, seinen internationalen Experten-Ruf
nicht zur oben geschilderten Verfälschung der Befunde missbraucht
hätte, insbesondere am entscheidenden Internationalen Symposium
über die gesundheitlichen Aspekte der Umweltverschmutzung durch
Blei, Amsterdam 2.-6. Oktober 1972, das gemeinsam von der Kommission
der Europäischen Gemeinschaften und von der United States Environmental
Agency (EPA) organisiert war. Daraus Berichterstatter Ernest MERIAN:
„Nach D. Högger (Zürich) haben
der Bleigehalt der Kuhmilch (ca. 0,01-0,02 mg/L) und der Blutbleispiegel
(ca. 12-20 µg/100 cc) in der Schweiz in den letzten 20 Jahren
nicht zugenommen.“ ?
Fazit
Wir können die unselige Bleigeschichte nicht rückgängig
machen, aber wir können sie als Mahnung verstehen und darauf
achten, dass sich Ähnliches nicht wiederholt. Wir können
mithelfen, dass vergleichbares Handeln zeitig aufgedeckt wird. Experten-Wunschdenken,
Zurechtbiegen unter Interessensdruck, Ergebnisse „schönen“
oder ins Gegenteil zerdrehen, das ist heute so gang und gäb wie
eh und je. Das verlangt,
dass wir Expertenberichte nicht gutgläubig übernehmen, sondern
uns - auch als Aussenstehende und Nicht-Spezialisten - für Methoden
und Inhalte interessieren und uns notfalls einmischen,
dass auch wir Un-Beamtete, Nicht-Beauftragte (nicht nur die meist
überforderten Geschäftsprüfungskommissionen) bei Behörden
Kontrollfunktionen ausüben - man sagt ja, wir seien der Souverän,
dass wir es wagen, „dumme“ Fragen zu Stellen in Dingen,
die uns zwar angehen, von denen wir aber angeblich nichts verstehen.
Apropos „Blei im Hirn“: Blei macht blöd. Darüber
gibt es umfangreiche Fachberichte, die besonders auf die Blei-Gefahr
für Kinder aufmerksam machen.
Kein Blei mehr im Benzin - und jetzt?
Kein Blei mehr im Benzin - damit geht ein trübes Kapitel schweizerischer/internationaler
angewandter Wissenschaft und Umweltpolitik noch
lang nicht zu Ende: Es bleibt die nicht-rückholbare
Altlast von unvergänglichen vielen hunderttausend Tonnen
Blei, die fein verteilt über den Globus ver-auspufft worden sind
und sich im Boden, in den Gewässern, in Pflanzen und Tieren,
auch in Menschen festgesetzt haben. Dieses Blei wäre besser als
Erz im Boden geblieben.
Es war ein schweizerischer Medizin-Professor, eine international mass-
und tonangebende Koryphae, der Präsident der Eidgenössischen
Kommission für Lufthygiene, der seine Untersuchungsresultate
massiv verfälscht und so zurechtgebogen hatte, dass
"kein nennenswerter Anstieg im Bleigehalt des Blutes in der Bevölkerung"
zu verzeichnen war. Aus dem Provisorium Blei-im-Benzin wurde ein 50-jähriges
Dauerprovisorium, ein halbes Jahrhundert systematischer, vorsätzlicher
Vergiftung der Umwelt. Die Befunde bei den Testpersonen der Kommissionsberichte
(Medizinstudenten, Büroangestellte, Garagenarbeiter) wiesen einen
Anstieg des Blutbleis auf das Zweieinhalbfache nach (von 13,5 bzw.
11,3 auf 27, von 22 auf 73 µg Blei pro 100 ml Blut *). Sie wurden
auf nicht-nennenswert um-jongliert (von 24 auf 27, von 33 auf 37 µg
Blei pro 100 ml Blut) in einer Folge von unsäglichen Manipulationen.
Kommissionspräsident Professor Dieter HÖGGER (Arbeitsmedizinischer
Dienst in Zürich) hatte dieses sein Produkt am Symposium über
die gesundheitlichen Aspekte der Umweltverschmutzung durch Blei, 2.-6.Oktober
1972 in Amsterdam, zum besten gegeben und damit seiner Zweckversion
internationale Gültigkeit verliehen.
Die Behörden wussten Bescheid, aber sie blieben untätig.
Wollten sie nichts wissen? Den Akt der Fälschung hat keine zuständige
Instanz wahrnehmen, geschweige denn aufarbeiten wollen. Meine dokumentierten
Berichte (1971/1972) wurden nicht überprüft.
Der Auftrag an die Kommission (sie hiess zunächst Eidg. Bleibenzin-Kommission,
später Eidg. Kommission für Lufthygiene, war dem Departement
des Innern unterstellt) hatte gelautet:
Auftrag
Am 1.April 1947 wurde durch Revision von Artikel
486 der eidg. Lebensmittelverordnung der Zusatz von Bleitetraaethyl
zu Automobilbenzinen zugelassen. Gleichzeitig beauftragte der Bundesrat
das Eidg. Departement des Innern, eine Kommission von Fachleuten einzusetzen,
welche die Auswirkungen der Aethylierung des Benzins auf die Gesundheit
der mit dem Benzin beschäftigten Personen und auf die Volksgesundheit
allgemein vom medizinisch-chemischen Standpunkt zu verfolgen und die
in Art.486.Abs.2 vorgesehenen Sicherheitsvorschriften zu bearbeiten
hätte."
Ich hatte die Kommissionsberichte von 1961, 1968, 1971, 1972 sorgfältig
analysiert und das Ergebnis 1971 und 1972 in meinen Berichten "Bleibt
Blei im Benzin?" I und II veröffentlicht und den zuständigen
Autoren, Behörden (Bundesrat TSCHUDI, EDI; den Kommissions-Mitgliedern,
allen Eidg. Räten, Gesundheitsamt, Polizeiabteilung usw., allen
Kantons-Regierungen und weiteren kantonalen Dienststellen) zugestellt.
Das einzige Echo von eidgenössischer Amtsseite war der Brief
von Bundesrat Hans Peter TSCHUDI vom 20.November
1972 an mich:
" - - Sie haben mir diesen Bericht mit der
Bitte vorgelegt, dass ich ihn eingehend prüfen möchte. Sie
werden Verständnis dafür haben, dass dies einige Zeit beansprucht,
umso mehr als derzeit eine grosse Anzahl von verschiedensten Umweltschutzproblemen
zu behandeln sind. In diesem Zusammenhang dürfte es Sie zweifellos
interessieren, dass die Vorbereitungen für eine weitere Herabsetzung
des Bleigehaltes im Benzin kurz vor dem Abschluss stehen. - - "
Ein Jahr später trat Bundesrat TSCHUDI zurück. Diese "weitere
Herabsetzung" hat sich über fast dreissig Jahre erstreckt.
Warum hatte man die frühen Warner nicht hören wollen, den
damaligen Direktor des Gerichts-medizinischen Instituts Zürich,
Professor ZANGGER, Nationalrat Alois GRENDELMEIER, Zahnarzt FAZER
in Wädenswil, den Landarzt Walter BLUMER in Netstal?
In der ganzen Blei-Kontroverse hatte die Beurteilung der Blutblei-Toleranz
eine entscheidende Rolle mitgespielt. Ich hatte im Blei-Bericht I
1971 geschrieben:
Alle Rechtfertigungen der Benzinverbleiung gehen letzten Endes zurück
auf Publikationen und Empfehlungen von R. A. KEHOE, welcher die für
den Menschen ungefährliche Toleranz von 80 µg Blei pro
100 ml Blut postulierte. Das ist eines von unzähligen Beispielen
von kritiklosem Übernehmen unkontrollierter Befunde, ein besonders
krasses und verhängnisvolles. KEHOE's Thesen waren in der Automobilindustrie
und Benzinindustrie ebenso wie in der "Präventiv-Schulmedizin"
und bei den Gesundheitsbehörden der westlichen Welt zum unantastbaren
Dogma geworden. Unter diesem grossaufgemachten weil überaus geschäftsträchtigen
Dogma mussten die warnenden Stimmen verblassen.
R. A. KEHOE war medizinischer Berater der ETHYL
CORPORATION, eben des gleichen Konzerns, der neulich im Rahmen
NAFTA die Enteignungs-Entschädigung von Kalifornien postuliert
hatte. KEHOE's Rechnung ist die eines Betriebs- oder Industrie-Hygienikers,
der die Grenzen dort setzt, wo er sie zwischen den Interessen des
Arbeitgebers (ausschöpfbare Arbeitskraft) und des Arbeitnehmers
(klinisch erkennbare Vergiftungssymptome) als optimal oder zumutbar
betrachtet. Es steht aber beim Bleibenzin nicht die beruflich maximale
Belastbarkeit während gezählter Arbeitsstunden (die gewiss
auch), sondern die ununterbrochene lebenslängliche Exposition
der gesamten Bevölkerung (inklusiv Kinder, werdende Kinder und
Mütter!) zur Diskussion.
* Mass-Einheiten sind in den zitierten Blei-Berichten
genau angegeben.
Konradin Kreuzer
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Jetzt sind die Blei-Berichte I und II verfügbar
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