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Bleibt Blei im Benzin?

Berichte I und II 1971/1972 (aktualisiert am 8. Juni 2006)

Blei im Benzin – Blei aus dem Benzin – Blei in der Umwelt – Blei in den Hirnen
-  das nimmt kein Ende


In der nux Nr. 76/77 vom Februar 1992 hatte ich meine Berichte „Bleibt Blei im Benzin?“ I und II von 1971 und 1972 zuhanden der eidgenössischen Behörden rekapituliert und (Seite 9) wie folgt zusammengefasst:

Was wäre geschehen, wenn … ?

Wie viel weniger Blei wäre in den vergangenen Jahrzehnten in die Umwelt verpufft worden,

wenn
die Bleibenzin/Lufthygiene-Kommission dem auftraggebenden Bundesrat den einzigen halbwegs brauchbaren Befund der Blutblei-Studie gemeldet, statt unterdrückt hätte, nämlich (aus Bild 3) eine Zunahme von Blei im Blut in 10 Jahren um 139 % (d.h. auf 239 %) bei Büroangestellten und von 69 % (d.h. auf 169 %) bei Garagearbeitern, wie ich es in Bild 7 (unten) zeichne und mit Angaben der gleichen Autorenschaft ergänze. ?

wenn der Bundesrat und die zuständigen Behörden die kritischen Berichte (Kreuzer 1971 und 1972 und andere) über die Manipulationen zur Kenntnis genommen und daraus Konsequenzen gezogen , zum Beispiel das Blei viel schneller wieder verboten hätten? Auto- und Erdölgewerbe hätten nachgewiesenermassen schon damals viel schneller auf bleifrei umstellen können (AGU-Bleibericht 1971). ?

wenn
der Präsident der Bleibenzin/Lufthygiene-Kommission, Prof. Dr. med. Dieter HÖGGER, seinen internationalen Experten-Ruf nicht zur oben geschilderten Verfälschung der Befunde missbraucht hätte, insbesondere am entscheidenden Internationalen Symposium über die gesundheitlichen Aspekte der Umweltverschmutzung durch Blei, Amsterdam 2.-6. Oktober 1972, das gemeinsam von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften und von der United States Environmental Agency (EPA) organisiert war. Daraus Berichterstatter Ernest MERIAN:

„Nach D. Högger (Zürich) haben der Bleigehalt der Kuhmilch (ca. 0,01-0,02 mg/L) und der Blutbleispiegel (ca. 12-20 µg/100 cc) in der Schweiz in den letzten 20 Jahren nicht zugenommen.“ ?

Fazit

Wir können die unselige Bleigeschichte nicht rückgängig machen, aber wir können sie als Mahnung verstehen und darauf achten, dass sich Ähnliches nicht wiederholt. Wir können mithelfen, dass vergleichbares Handeln zeitig aufgedeckt wird. Experten-Wunschdenken, Zurechtbiegen unter Interessensdruck, Ergebnisse „schönen“ oder ins Gegenteil zerdrehen, das ist heute so gang und gäb wie eh und je. Das verlangt,

dass wir Expertenberichte nicht gutgläubig übernehmen, sondern uns - auch als Aussenstehende und Nicht-Spezialisten - für Methoden und Inhalte interessieren und uns notfalls einmischen,

dass auch wir Un-Beamtete, Nicht-Beauftragte (nicht nur die meist überforderten Geschäftsprüfungskommissionen) bei Behörden Kontrollfunktionen ausüben - man sagt ja, wir seien der Souverän,

dass wir es wagen, „dumme“ Fragen zu Stellen in Dingen, die uns zwar angehen, von denen wir aber angeblich nichts verstehen.


Apropos „Blei im Hirn“: Blei macht blöd. Darüber gibt es umfangreiche Fachberichte, die besonders auf die Blei-Gefahr für Kinder aufmerksam machen.

Kein Blei mehr im Benzin - und jetzt?

Kein Blei mehr im Benzin - damit geht ein trübes Kapitel schweizerischer/internationaler angewandter Wissenschaft und Umweltpolitik noch lang nicht zu Ende: Es bleibt die nicht-rückholbare Altlast von unvergänglichen vielen hunderttausend Tonnen Blei, die fein verteilt über den Globus ver-auspufft worden sind und sich im Boden, in den Gewässern, in Pflanzen und Tieren, auch in Menschen festgesetzt haben. Dieses Blei wäre besser als Erz im Boden geblieben.

Es war ein schweizerischer Medizin-Professor, eine international mass- und tonangebende Koryphae, der Präsident der Eidgenössischen Kommission für Lufthygiene, der seine Untersuchungsresultate massiv verfälscht und so zurechtgebogen hatte, dass "kein nennenswerter Anstieg im Bleigehalt des Blutes in der Bevölkerung" zu verzeichnen war. Aus dem Provisorium Blei-im-Benzin wurde ein 50-jähriges Dauerprovisorium, ein halbes Jahrhundert systematischer, vorsätzlicher Vergiftung der Umwelt. Die Befunde bei den Testpersonen der Kommissionsberichte (Medizinstudenten, Büroangestellte, Garagenarbeiter) wiesen einen Anstieg des Blutbleis auf das Zweieinhalbfache nach (von 13,5 bzw. 11,3 auf 27, von 22 auf 73 µg Blei pro 100 ml Blut *). Sie wurden auf nicht-nennenswert um-jongliert (von 24 auf 27, von 33 auf 37 µg Blei pro 100 ml Blut) in einer Folge von unsäglichen Manipulationen. Kommissionspräsident Professor Dieter HÖGGER (Arbeitsmedizinischer Dienst in Zürich) hatte dieses sein Produkt am Symposium über die gesundheitlichen Aspekte der Umweltverschmutzung durch Blei, 2.-6.Oktober 1972 in Amsterdam, zum besten gegeben und damit seiner Zweckversion internationale Gültigkeit verliehen.

Die Behörden wussten Bescheid, aber sie blieben untätig. Wollten sie nichts wissen? Den Akt der Fälschung hat keine zuständige Instanz wahrnehmen, geschweige denn aufarbeiten wollen. Meine dokumentierten Berichte (1971/1972) wurden nicht überprüft.

Der Auftrag an die Kommission (sie hiess zunächst Eidg. Bleibenzin-Kommission, später Eidg. Kommission für Lufthygiene, war dem Departement des Innern unterstellt) hatte gelautet:

Auftrag
Am 1.April 1947 wurde durch Revision von Artikel 486 der eidg. Lebensmittelverordnung der Zusatz von Bleitetraaethyl zu Automobilbenzinen zugelassen. Gleichzeitig beauftragte der Bundesrat das Eidg. Departement des Innern, eine Kommission von Fachleuten einzusetzen,
welche die Auswirkungen der Aethylierung des Benzins auf die Gesundheit der mit dem Benzin beschäftigten Personen und auf die Volksgesundheit allgemein vom medizinisch-chemischen Standpunkt zu verfolgen und die in Art.486.Abs.2 vorgesehenen Sicherheitsvorschriften zu bearbeiten hätte."

Ich hatte die Kommissionsberichte von 1961, 1968, 1971, 1972 sorgfältig analysiert und das Ergebnis 1971 und 1972 in meinen Berichten "Bleibt Blei im Benzin?" I und II veröffentlicht und den zuständigen Autoren, Behörden (Bundesrat TSCHUDI, EDI; den Kommissions-Mitgliedern, allen Eidg. Räten, Gesundheitsamt, Polizeiabteilung usw., allen Kantons-Regierungen und weiteren kantonalen Dienststellen) zugestellt. Das einzige Echo von eidgenössischer Amtsseite war der Brief von Bundesrat Hans Peter TSCHUDI vom 20.November 1972 an mich:
" - - Sie haben mir diesen Bericht mit der Bitte vorgelegt, dass ich ihn eingehend prüfen möchte. Sie werden Verständnis dafür haben, dass dies einige Zeit beansprucht, umso mehr als derzeit eine grosse Anzahl von verschiedensten Umweltschutzproblemen zu behandeln sind. In diesem Zusammenhang dürfte es Sie zweifellos interessieren, dass die Vorbereitungen für eine weitere Herabsetzung des Bleigehaltes im Benzin kurz vor dem Abschluss stehen. - - "

Ein Jahr später trat Bundesrat TSCHUDI zurück. Diese "weitere Herabsetzung" hat sich über fast dreissig Jahre erstreckt.

Warum hatte man die frühen Warner nicht hören wollen, den damaligen Direktor des Gerichts-medizinischen Instituts Zürich, Professor ZANGGER, Nationalrat Alois GRENDELMEIER, Zahnarzt FAZER in Wädenswil, den Landarzt Walter BLUMER in Netstal?

In der ganzen Blei-Kontroverse hatte die Beurteilung der Blutblei-Toleranz eine entscheidende Rolle mitgespielt. Ich hatte im Blei-Bericht I 1971 geschrieben:

Alle Rechtfertigungen der Benzinverbleiung gehen letzten Endes zurück auf Publikationen und Empfehlungen von R. A. KEHOE, welcher die für den Menschen ungefährliche Toleranz von 80 µg Blei pro 100 ml Blut postulierte. Das ist eines von unzähligen Beispielen von kritiklosem Übernehmen unkontrollierter Befunde, ein besonders krasses und verhängnisvolles. KEHOE's Thesen waren in der Automobilindustrie und Benzinindustrie ebenso wie in der "Präventiv-Schulmedizin" und bei den Gesundheitsbehörden der westlichen Welt zum unantastbaren Dogma geworden. Unter diesem grossaufgemachten weil überaus geschäftsträchtigen Dogma mussten die warnenden Stimmen verblassen.

R. A. KEHOE war medizinischer Berater der ETHYL CORPORATION, eben des gleichen Konzerns, der neulich im Rahmen NAFTA die Enteignungs-Entschädigung von Kalifornien postuliert hatte. KEHOE's Rechnung ist die eines Betriebs- oder Industrie-Hygienikers, der die Grenzen dort setzt, wo er sie zwischen den Interessen des Arbeitgebers (ausschöpfbare Arbeitskraft) und des Arbeitnehmers (klinisch erkennbare Vergiftungssymptome) als optimal oder zumutbar betrachtet. Es steht aber beim Bleibenzin nicht die beruflich maximale Belastbarkeit während gezählter Arbeitsstunden (die gewiss auch), sondern die ununterbrochene lebenslängliche Exposition der gesamten Bevölkerung (inklusiv Kinder, werdende Kinder und Mütter!) zur Diskussion.

* Mass-Einheiten sind in den zitierten Blei-Berichten genau angegeben.

Konradin Kreuzer
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Jetzt sind die Blei-Berichte I und II verfügbar   >news0012.