| Kommentare von Konradin Kreuzer zu Verheissungen
von Zivilschutz-Experten
Wird sich ein Atomkrieg (Planung, Durchführung,
Folgen) am Wissensstand von Dr. phil. II Guido EBNER orientieren?
In den 80er Jahren hatte ich an den Katastrophenschutzplänen
der Sicherheitsbehörden und am Konzept K71
(1971) für den (weltberühmten) schweizerischen Zivilschtz
Kritik geübt, in Hearings des Bundesamtes für Justiz, in
Vorträgen und Podien, insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland
(vor Ärzten, Architekten, in Technischen Hochschulen, mit einer
Ausstellung "Verstrahlte Land(wirt)schaft" in 14 Städten,
mit Zeitungsartikeln.
Ein Forum-Artikel in der Basler Zeitung von Hoher Fachwarte (BaZ 22.März
1982) gibt Gelegenheit, wesentliche Elemente
der Zivilschutz-Doktrin zu zeigen. (Basler Zeitung 'Zweite Seite'
5.April 1982 - hier
gekürzt):
"Konradin Kreuzer antwortet Guido Ebner und Peter Müller"
*
EBNER: "Unter
vielen anderen wird von den Gegnern des Zivilschutzes immer wieder
die Behauptung aufgestellt, dass nach einem Kernwaffeneinsatz das
Gelände derart radioaktiv verstrahlt sei, dass man auch nach
einem 14tägigen Aufenthalt im Schutzraum beim Verlassen desselben
noch immer einer schädigenden oder gar tödlichen Strahlenbelastung
ausgesetzt sei.
Um eine Verstrahlungslage zu beurteilen, sind einige Kenntnisse auf
der technischen Seite notwendig."
KREUZER: Da hat EBNER recht, der Dr.
phil. II Naturwissenschafter, es wären (auch bei ihm!) einige
Kenntnisse notwendig.
EBNER: "Bei
einem Angriff auf eine Stadt würde eine Kernwaffe in der Höhe
gezündet. Das bedeutet, dass ein radioaktiver Ausfall gar nicht
entsteht. Eine Verstrahlungslage ist nicht zu erwarten."
Kreuzer: Das erleichtert uns
die Bewältigung eines Atomkrieges ungemein. Die Bomben auf Hiroshima
und auf Nagasaki wurden in der Höhe gezündet. Ausser den
Zerschmetterten und Verbrannten Stadtbewohnern erlitt niemand Verstrahlungsschaden.
Aus amts-naturwissenschaftlicher Sicht gibt es keine andern Schäden,
etwa soziale, psychische, ...
EBNER : "Sie
würde sich entwickeln, wenn die Explosion so tief über dem
Boden stattfände, dass das Erdreich in den Feuerball miteinbezogen
würde. Ein solcher Einsatz ist selten. Er könnte allenfalls
bei der Sprengung einer Staumauer oder gegen Festungsanlagen in Betracht
gezogen werden."
Kreuzer: Ein
solcher Einsatz würde genügen. Ich hatte diesen möglichen
einen Einsatz skizziert. Ich hatte angenommen, eine (Standard-)Megatonne
A-Bombe werde auf die damalige atomare Abschussrampe der Force de
Frappe in Bourogne südlich von Belfort/F geworfen, mit Explosion
am Boden (da eine hoch gezündete den Bunker kaum knacken könnte),
dies bei Westwindwetter. Ich liess Feuerball, Explosion und Feuersturm
ausser Betracht und schätzte allein die Verstrahlungsfolgen,
mich an Berechnungen der schweizerischen Sicherheitsbehörden
haltend. Bis in die mehr als 50 km entfernte Stadt Basel wären
tödliche Einstundendosen zu erwarten. Bis über die um 100
km entfernten AKW Beznau, Leibstadt, Gösgen und EIR Würenlingen
(Paul-Scherrer-Institut) hätte die Strahlenlage die Bevölkerung
zur sofortigen Flucht gezwungen, also auch zum Aufgeben der AKW, die
- sich selber überlassen - infolge Überhitzung neue Strahlenherde
gebildet hätten. Dieses Szenar habe ich in der nux-29/1983
im Detail beschrieben ("Was geschieht in der
Randzone in einem Atomkrieg?"), es namhaften Physikern/Atomphysikern
und hohen Offizieren zur Kritik unterbreitet. Von keiner Seite habe
ich konkrete Einwände vernommen. Auf die Dauer wären mindestens
das schweizerische Mittelland Ostteil, die Ostschweiz, Vorarlberg,
Schwaben, Bayern unbewohnbar geworden.
EBNER: "Tritt
dennoch ein radioaktiver Ausfall auf, so gilt die Regel, dass je näher
man sich beim Explosionspunkt befindet, umso kurzlebiger sind die
beim Ausfall auftretenden radioaktiven Stoffe. Das hat zur Folge,
dass eine Stelle, an der man bis zu 14 Tagen im Schutzraum verbleiben
muss, weit vom Sprengpunkt entfernt sein wird. In einer solchen Distanz
sind beispielsweise keine Schäden an Gebäuden etc. mehr
festzustellen."
Kreuzer: "je
näher .. umso kurzlebiger" Das habe ich noch nie
gehört. Ob EBNER dazu irgendwelche Befunde zeigen kann? Weit
weg vom Herd keine Gebäudeschäden; und dazwischen? Ich habe
dazu Schutzräume in Abständen von 1 km, 10 km, 100 km und
weiter weg vom Sprengpunkt darauf geprüft, wozu ihr Betonschutz
von 1 atü (oder 3 atü) nach Normen der ZS-Behörde nutz
sei: Nichts bei l km, vielleicht trümmerfest bei 10 km, wo die
Insassen im Feuersturm verschmoren oder ersticken, nichts bei 100
km, wo auch ein ungepanzerter Schutzraum nicht mehr gesprengt würde,
und nichts noch weiter weg, weil man in einem Atomkrieg bald in den
Bereich anderer Einsätze käme.
[ Skizze in "Renommierstück Schweizer
Zivilschutz?" von Konradin Kreuzer, \"Der Architekt"
3, März 1984,139-144. ]
EBNER: "Man
verbleibt so lange im Schutzraum bis die radioaktiven Stoffe zerfallen
sind, und weicht so der dabei entstehenden Strahlung aus. Nachher
ist keine schädigende Dosisleistung mehr zu erwarten."
KREUZER: "So
lange" heisst also nicht nur der 14tägige
Aufenthalt gemäss K71 (dem damals gültigen Zivilschutz-Konzept),
sondern zum Beispiel 10 mal 30 Jahre, bis die Pegel von Caesium-137
und von Strontium-90 auf ein Tausendstel abgeklungen sind.
EBNERr: "Für
die Spezialisten meines Dienstes wäre nicht das Verlassen des
Schutzraumes durch die Bevölkerung das grosse Problem. Vielmehr
würde es schwierig sein, die Leute lange genug unten zu halten."
KREUZER: Hier hat EBNER recht. Der
deutsche Südwestfunk hatte bei uns in Flüh "Die
Sieben im Schutzraum" aufgenommen, eine Erfahrung, die
- zwar als unverstrahlte Übungsanlage völlig ungefährlich
- gezeigt hatte, dass schon das Üben über Stunden
an mehreren Abenden zu handgreiflichen Zerreissspannungen und zum
Ausbrechen aus dem Schutzraum führte.
EBNER: "Draussen
passiert nämlich scheinbar nichts und die Strahlengefahr kann
nur durch instrumentelle Messung erkannt werden. Der Schutzraum vermindert
im übrigen die Strahlenbelastung etwa auf ein Tausendstel."
KREUZER: Drinnen warten wir also,
bis strahlen-unversehrte Messgruppen aussen herumschwärmen, die
Gegend messen und uns schliesslich die Tür nach aussen freigeben.
Der "Tausendstel", das war ein Wunschfaktor, der sogar von
den ZS-Fachgremien Schritt für Schritt verkleinert wurde.
EBNER: "Die
Empfehlung für die Abstimmung kann deshalb nur sein: Zivilschutzanlagen
an der Habsburgerstr.15: Ja! "
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gezeichnet:
(für den kursiv gedruckten Text):
Dr. G. Ebner, Dienstchef ACSD (Atom- und chemischer Dienst) Ortsleitung
Basel-Stadt und Komitee wirksamer Zivilschutz
(für die Kommentare): Konradin Kreuzer
erstellt am: 12.03.2002
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