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Fragen zur Schweizer Zivilschutz-Doktrin .. K71

1982 (à jour gebracht 12.3.02 und am 22. Dezember 2004)

Kommentare von Konradin Kreuzer zu Verheissungen von Zivilschutz-Experten

Wird sich ein Atomkrieg (Planung, Durchführung, Folgen) am Wissensstand von Dr. phil. II Guido EBNER orientieren?

In den 80er Jahren hatte ich an den Katastrophenschutzplänen der Sicherheitsbehörden und am Konzept K71 (1971) für den (weltberühmten) schweizerischen Zivilschtz Kritik geübt, in Hearings des Bundesamtes für Justiz, in Vorträgen und Podien, insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland (vor Ärzten, Architekten, in Technischen Hochschulen, mit einer Ausstellung "Verstrahlte Land(wirt)schaft" in 14 Städten, mit Zeitungsartikeln.

Ein Forum-Artikel in der Basler Zeitung von Hoher Fachwarte (BaZ 22.März 1982) gibt Gelegenheit, wesentliche Elemente der Zivilschutz-Doktrin zu zeigen. (Basler Zeitung 'Zweite Seite' 5.April 1982 - hier gekürzt):

"Konradin Kreuzer antwortet Guido Ebner und Peter Müller" *

EBNER "Unter vielen anderen wird von den Gegnern des Zivilschutzes immer wieder die Behauptung aufgestellt, dass nach einem Kernwaffeneinsatz das Gelände derart radioaktiv verstrahlt sei, dass man auch nach einem 14tägigen Aufenthalt im Schutzraum beim Verlassen desselben noch immer einer schädigenden oder gar tödlichen Strahlenbelastung ausgesetzt sei.
Um eine Verstrahlungslage zu beurteilen, sind einige Kenntnisse auf der technischen Seite notwendig."


KREUZER:  Da hat EBNER recht, der Dr. phil. II Naturwissenschafter, es wären (auch bei ihm!) einige Kenntnisse notwendig.

EBNER:   "Bei einem Angriff auf eine Stadt würde eine Kernwaffe in der Höhe gezündet. Das bedeutet, dass ein radioaktiver Ausfall gar nicht entsteht. Eine Verstrahlungslage ist nicht zu erwarten."

Kreuzer:   Das erleichtert uns die Bewältigung eines Atomkrieges ungemein. Die Bomben auf Hiroshima und auf Nagasaki wurden in der Höhe gezündet. Ausser den Zerschmetterten und Verbrannten Stadtbewohnern erlitt niemand Verstrahlungsschaden. Aus amts-naturwissenschaftlicher Sicht gibt es keine andern Schäden, etwa soziale, psychische, ...

EBNER  : "Sie würde sich entwickeln, wenn die Explosion so tief über dem Boden stattfände, dass das Erdreich in den Feuerball miteinbezogen würde. Ein solcher Einsatz ist selten. Er könnte allenfalls bei der Sprengung einer Staumauer oder gegen Festungsanlagen in Betracht gezogen werden."

KreuzerEin solcher Einsatz würde genügen. Ich hatte diesen möglichen einen Einsatz skizziert. Ich hatte angenommen, eine (Standard-)Megatonne A-Bombe werde auf die damalige atomare Abschussrampe der Force de Frappe in Bourogne südlich von Belfort/F geworfen, mit Explosion am Boden (da eine hoch gezündete den Bunker kaum knacken könnte), dies bei Westwindwetter. Ich liess Feuerball, Explosion und Feuersturm ausser Betracht und schätzte allein die Verstrahlungsfolgen, mich an Berechnungen der schweizerischen Sicherheitsbehörden haltend. Bis in die mehr als 50 km entfernte Stadt Basel wären tödliche Einstundendosen zu erwarten. Bis über die um 100 km entfernten AKW Beznau, Leibstadt, Gösgen und EIR Würenlingen (Paul-Scherrer-Institut) hätte die Strahlenlage die Bevölkerung zur sofortigen Flucht gezwungen, also auch zum Aufgeben der AKW, die - sich selber überlassen - infolge Überhitzung neue Strahlenherde gebildet hätten. Dieses Szenar habe ich in der nux-29/1983 im Detail beschrieben ("Was geschieht in der Randzone in einem Atomkrieg?"), es namhaften Physikern/Atomphysikern und hohen Offizieren zur Kritik unterbreitet. Von keiner Seite habe ich konkrete Einwände vernommen. Auf die Dauer wären mindestens das schweizerische Mittelland Ostteil, die Ostschweiz, Vorarlberg, Schwaben, Bayern unbewohnbar geworden.

EBNER"Tritt dennoch ein radioaktiver Ausfall auf, so gilt die Regel, dass je näher man sich beim Explosionspunkt befindet, umso kurzlebiger sind die beim Ausfall auftretenden radioaktiven Stoffe. Das hat zur Folge, dass eine Stelle, an der man bis zu 14 Tagen im Schutzraum verbleiben muss, weit vom Sprengpunkt entfernt sein wird. In einer solchen Distanz sind beispielsweise keine Schäden an Gebäuden etc. mehr festzustellen."

Kreuzer"je näher .. umso kurzlebiger" Das habe ich noch nie gehört. Ob EBNER dazu irgendwelche Befunde zeigen kann? Weit weg vom Herd keine Gebäudeschäden; und dazwischen? Ich habe dazu Schutzräume in Abständen von 1 km, 10 km, 100 km und weiter weg vom Sprengpunkt darauf geprüft, wozu ihr Betonschutz von 1 atü (oder 3 atü) nach Normen der ZS-Behörde nutz sei: Nichts bei l km, vielleicht trümmerfest bei 10 km, wo die Insassen im Feuersturm verschmoren oder ersticken, nichts bei 100 km, wo auch ein ungepanzerter Schutzraum nicht mehr gesprengt würde, und nichts noch weiter weg, weil man in einem Atomkrieg bald in den Bereich anderer Einsätze käme.
[ Skizze in "Renommierstück Schweizer Zivilschutz?" von Konradin Kreuzer, \"Der Architekt" 3, März 1984,139-144. ]

EBNER"Man verbleibt so lange im Schutzraum bis die radioaktiven Stoffe zerfallen sind, und weicht so der dabei entstehenden Strahlung aus. Nachher ist keine schädigende Dosisleistung mehr zu erwarten."

KREUZER "So lange"  heisst also nicht nur der 14tägige Aufenthalt gemäss K71 (dem damals gültigen Zivilschutz-Konzept), sondern zum Beispiel 10 mal 30 Jahre, bis die Pegel von Caesium-137 und von Strontium-90 auf ein Tausendstel abgeklungen sind.

EBNERr:  "Für die Spezialisten meines Dienstes wäre nicht das Verlassen des Schutzraumes durch die Bevölkerung das grosse Problem. Vielmehr würde es schwierig sein, die Leute lange genug unten zu halten."

KREUZER:  Hier hat EBNER recht. Der deutsche Südwestfunk hatte bei uns in Flüh "Die Sieben im Schutzraum" aufgenommen, eine Erfahrung, die   - zwar als unverstrahlte Übungsanlage völlig ungefährlich -  gezeigt hatte, dass schon das Üben über Stunden an mehreren Abenden zu handgreiflichen Zerreissspannungen und zum Ausbrechen aus dem Schutzraum führte.

EBNER"Draussen passiert nämlich scheinbar nichts und die Strahlengefahr kann nur durch instrumentelle Messung erkannt werden. Der Schutzraum vermindert im übrigen die Strahlenbelastung etwa auf ein Tausendstel."

KREUZER:  Drinnen warten wir also, bis strahlen-unversehrte Messgruppen aussen herumschwärmen, die Gegend messen und uns schliesslich die Tür nach aussen freigeben. Der "Tausendstel", das war ein Wunschfaktor, der sogar von den ZS-Fachgremien Schritt für Schritt verkleinert wurde.

EBNER"Die Empfehlung für die Abstimmung kann deshalb nur sein: Zivilschutzanlagen an der Habsburgerstr.15: Ja! "

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gezeichnet: 
(für den kursiv gedruckten Text):   Dr. G. Ebner, Dienstchef ACSD (Atom- und chemischer Dienst) Ortsleitung Basel-Stadt und Komitee wirksamer Zivilschutz
(für die Kommentare): Konradin Kreuzer

erstellt am: 12.03.2002